Kurzer
Leitfaden zur Gartenübergabe
Wenn sie ihren Garten abgeben möchten, so
beachten sie doch bitte folgende Verfahrensweise.
1.
Informieren Sie
den Vorstand rechtzeitig, kurze Info in den Briefkasten
2.
Haben sie keinen
Nachpächter, so wird sie der Vorstand bei der Suche nach einem Nachfolger
unterstützen
3.
Haben sie einen Nachpächter, dann achten sie auf
folgendes: Bevor sie die Sache auf
der Parzelle veräußern, d.h., etwas an einen gewünschten Folgepächter
verkaufen, muss dieser vorher einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein und
gleichzeitigem Interesse an dieser Parzelle gestellt haben
4.
Mit dem positiven
Entscheid des Vorstandes kann dann der Wechsel des Pächters sowie der Kauf der
auf dem Grundstück befindlichen Sachen abgeschlossen werden. Alles wird dann
durch den Vorstand bei der Übergabe protokolliert
5. Der
gewünschte Nachpächter hat vor Abschluss der Formalitäten kein Recht auf der
Parzelle aktiv zu werden
Warum
diese Information?
Leider gibt es immer wieder den Fall, dass
ein Pächter etwas auf seiner Parzelle an einen vermeintlichen Nachpächter
verkauft. Den Vorstand im Nachhinein informiert, in dem Glauben, jener Käufer
würde dann auch Mitglied/Nachpächter werden können.
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben aber
gezeigt, dass nicht jeder, der sich als Kleingärtner geeignet fühlt, auch dies
in die Praxis umsetzen kann.
Bitte haben sie dafür Verständnis