Kurzer Leitfaden zur Gartenübergabe

Wenn sie ihren Garten abgeben möchten, so beachten sie doch bitte folgende Verfahrensweise.

1.    Informieren Sie den Vorstand rechtzeitig, kurze Info in den Briefkasten

2.    Haben sie keinen Nachpächter, so wird sie der Vorstand bei der Suche nach einem Nachfolger unterstützen

3.    Haben sie einen Nachpächter, dann achten sie auf folgendes: Bevor sie die Sache auf der Parzelle veräußern, d.h., etwas an einen gewünschten Folgepächter verkaufen, muss dieser vorher einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein und gleichzeitigem Interesse an dieser Parzelle gestellt haben

4.    Mit dem positiven Entscheid des Vorstandes kann dann der Wechsel des Pächters sowie der Kauf der auf dem Grundstück befindlichen Sachen abgeschlossen werden. Alles wird dann durch den Vorstand bei der Übergabe protokolliert

5.    Der gewünschte Nachpächter hat vor Abschluss der Formalitäten kein Recht auf der Parzelle aktiv zu werden

Warum diese Information?

Leider gibt es immer wieder den Fall, dass ein Pächter etwas auf seiner Parzelle an einen vermeintlichen Nachpächter verkauft. Den Vorstand im Nachhinein informiert, in dem Glauben, jener Käufer würde dann auch Mitglied/Nachpächter werden können.

Erfahrungen aus der Vergangenheit haben aber gezeigt, dass nicht jeder, der sich als Kleingärtner geeignet fühlt, auch dies in die Praxis umsetzen kann.

Bitte haben sie dafür Verständnis